Teil 4: Sonstige Informationen Öffentliche Ausschreibungen „Licitaciones“ Allgemeine Informationen Die mexikanische Verfassung schreibt vor, dass grundsätzlich alle öffentlichen Aufträge durch eine öffentliche Ausschreibung erteilt werden müssen. Der Kauf von Waren aller Art und die Vergabe von Arbeiten werden durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, damit der Staat die besten verfügbaren Bedingungen in Bezug auf Preis, Qualität, Finanzierung, […]
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Teil 3: Arbeitsrechtliche Informationen GRUNDLAGE Die gesetzliche Grundlage für das Arbeits- und Sozialrecht bildet das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal de Trabajo www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/125.pdf ) sowie das Sozialgesetz (Ley del Seguro Social www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/92.pdf ). Das Bundesarbeitsgesetz ist aufgeteilt in Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie das jeweils anzuwendende Prozessrecht. KÜNDIGUNG Die Ursachen, die die berechtigte Entlassung des Arbeitnehmers, d.h. ohne […]
Teil 2: Gesellschaftsgründung Wichtige Schritte vor der Gründung: Firmennamen und Gründung dem mexikanischen Außenministerium (Secretaría de Relaciones Exteriores, SRE www.sre.gob.mx ) zur Zustimmung zu unterbreiten. Muss von einem mexikanischen Notar beurkundet werden. Die Gründungsurkunde besteht aus: a) der Gesellschaftssatzung b) der ersten Aktionärs/Gesellschafterversammlung in der das Gründungskapital gezeichnet, der Gesellschaftszweck bestimmt, die Gesellschaftsorgane ernannt und […]
Teil 1: Investitionsarten und Gesellschaftsformen Repräsentanz Für den Markteinstieg ist die Registrierung einer Repräsentanz der ausländischen Gesellschaft sinnvoll, wenn keine Geschäftsaktivitäten mit Gewinnerzielungsabsicht geplant sind. Für die Gründung bedarf es eines Gründungsbeschlusses der ausländischen Gesellschaft sowie der Erteilung von Vollmachten zur Gründung der Repräsentanz, die notariell beurkundet, apostilliert und in die spanische Sprache übersetzt sind. […]
Nach ein paar Jahren auf der Intensivstation sind die ausländischen Investitionen in Spanien im Jahr 2013 um 8,8 % angestiegen und haben ein Investitionsvolumen von über EUR 15.800 Millionen erreicht. Der Investitionsstrom hat sich besonders auf die folgenden vier Sektoren konzentriert:
Bereits seit 1968 sind die Bauträger von Wohnobjekten, die Anzahlungen von Käufern zur Finanzierung eines Bauvorhabens erhalten, gesetzlich verpflichtet, ein Sonderkonto für diese Vorauszahlungen einzurichten.
Am 02. April 2014 trat in Spanien ein neues Gesetz zur Reform der Kammern für Handel, Industrie, Dienstleistungen und Schifffahrt (Ley 4/2014, de 1 de abril, Básica de las Cámaras Oficiales de Comercio, Industria, Servicios y Navegación) in Kraft:
Durch die letzte Reform des Gesetzes zur Vermietung Städtischer Immobilien (LAU), vom 4. Juni 2013 soll die Bedeutung der Eintragung von Mietverträgen in das Grundbuch verstärkt werden:
Seit dem 1. Januar 2014 fordern die spanischen Steuerbehörden, dass sämtliche Selbstveranlagungen und MwSt.-Erklärungen online erfolgen müssen. Dies wirft bei vielen (vor allem auch ausländischen) Unternehmen Fragen bezüglich der Vorgehensweise auf:
Am 07. Januar 2014 hat das Gericht Erster Instanz Nr. 10 von Las Palmas de Gran Canaria über die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung einer Erbschaftsannahme im Grundbuch entschieden: