Am 07. Januar 2014 hat das Gericht Erster Instanz Nr. 10 von Las Palmas de Gran Canaria über die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung einer Erbschaftsannahme im Grundbuch entschieden:
Am 07. Januar 2014 hat das Gericht Erster Instanz Nr. 10 von Las Palmas de Gran Canaria über die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung einer Erbschaftsannahme im Grundbuch entschieden: