Teil 2: Gesellschaftsgründung Wichtige Schritte vor der Gründung: Firmennamen und Gründung dem mexikanischen Außenministerium (Secretaría de Relaciones Exteriores, SRE www.sre.gob.mx ) zur Zustimmung zu unterbreiten. Muss von einem mexikanischen Notar beurkundet werden. Die Gründungsurkunde besteht aus: a) der Gesellschaftssatzung b) der ersten Aktionärs/Gesellschafterversammlung in der das Gründungskapital gezeichnet, der Gesellschaftszweck bestimmt, die Gesellschaftsorgane ernannt und […]