Neues Gesetz zur Reform der Handelskammern in Kraft getreten

Am 02. April 2014 trat in Spanien ein neues Gesetz zur Reform der Kammern für Handel, Industrie, Dienstleistungen und Schifffahrt (Ley 4/2014, de 1 de abril, Básica de las Cámaras Oficiales de Comercio, Industria, Servicios y Navegación) in Kraft:

Das Gesetz sieht zahlreiche Reformen vor, um den Kammern in einigen Angelegenheiten eine wichtigere Rolle zukommen zu lassen.

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen mit Blick auf  Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit stärker durch ihre jeweiligen Kammern unterstützt werden.

Die Kammern werden mit einigen neue Funktionen betraut, wie z.B. die Vereinfachung der Bürokratie zur Einrichtung eines Gewerbebetriebes oder der Einrichtung des „digitalen Wirtschaftens“.

Kammern können von nun an sowohl auf der Ebene der autonomen Regionen, als auch auf Provinz- und Regionalebene gegründet werden.

Das Gesetz ist Grundlage für die neue „Offizielle Kammer für Handel, Industrie, Dienstleistungen und Schifffahrt in Spanien(Cámara Oficial de Comercio, Industria, Servicios y Navegación de España), die als Einheit alle Kammern vor diversen staatlichen und internationalen Instanzen repräsentiert, sowie die Kammern betreffende Handlungen veranlasst und koordiniert.

Außerdem wird sie in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (Ministerio de Economía y Competitividad) alle zwei Jahre einen Plan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit (Plan de Competitividad) erstellen, der alle Programme und Aktivitäten enthalten soll, die die einzelnen Kammern zur Förderung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit entwickeln.

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