Teil 4: Sonstige Informationen
Öffentliche Ausschreibungen
„Licitaciones“
Allgemeine Informationen
Die mexikanische Verfassung schreibt vor, dass grundsätzlich alle öffentlichen Aufträge durch eine öffentliche Ausschreibung erteilt werden müssen.
Der Kauf von Waren aller Art und die Vergabe von Arbeiten werden durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, damit der Staat die besten verfügbaren Bedingungen in Bezug auf Preis, Qualität, Finanzierung, Gelegenheit und andere relevante Umstände erhält.
Das anzuwendende Vergaberecht hängt maßgeblich davon ab, ob die Ausschreibung durch eine Bundes- oder Landesbehörde erfolgt und wie die Finanzierung des ausgeschriebenen Projekts aufgeteilt ist.
Die Ausschreibungen werden in sogenannte nationale und internationale Bieterverfahren unterteilt. Für das nationale Verfahren besteht im Gegensatz zum internationalen Verfahren die Beschränkung, dass an dem Verfahren nur inländische natürliche oder juristische Personen teilnehmen dürfen und die für den öffentlichen Auftrag eingesetzten Produkte einen Inlandsanteil von 50 % aufweisen müssen.
Andere Arten von Öffentlichen Ausschreibungen: Gemeinsame nationalen Vergabe: wird durchgeführt in elektronischer Form durch CompraNet (www.compranet.gob.mx), Einladung für mindestens 3 Personen und Direktvergabe.
Prozess zur Durchführung einer Ausschreibung in Mexiko
Ein Bieterverfahren erfolgt nach folgenden Verfahrensschritten:
1.- Öffentliche Bekanntmachung des Bieterverfahrens, in der die Voraussetzungen beschrieben und die einzureichenden Unterlagen aufgelistet sind (Veröffentlichung der Grundlagen in CompraNet und Amtsblatt der Föderation (DOF).
2.- Angebot in spanischer Sprache und in zwei verschiedenen Umschlägen abgeben, in denen getrennt jeweils die technischen und die finanziellen Angaben zum Angebot enthalten sind.
3.-Zunächst wird der Umschlag mit den technischen Angaben geöffnet und ausgewertet. Werden die technischen Anforderungen erfüllt, so werden in einem nächsten Schritt die Angaben zur Wirtschaftlichkeit geprüft und es wird in der Regel das kostengünstigste Angebot ausgewählt.
4.- Die ausschreibende Behörde veröffentlicht ihre Entscheidung und muss auf Nachfrage die Ablehnung der Angebote begründen.
5.- Gegen die Entscheidung können Rechtsmittel beim Ministerium für Öffentliche Angelegenheiten (Secretaría de la Función Pública, SFP www.funcionpublica.gob.mx ) eingelegt werden
Import/Export
Eintragung im Importregister und eine Importlizenz beantragen bei den mexikanischen Finanzbehörden www.sat.gob.mx (sofern die Gesellschaft Waren importieren will)
Tipp: In der Regel ist es der mexikanische Importeur, der den Import-Makler beauftragt. Es wird ein mexikanischer Import-Broker benötigt. Auch zu finden bei der „Confederación de Asociaciones de Agentes Aduanales de la Republica Mexicana“ www.caaarem.mx
Tipp: Abgesehen von der Import-Pedimento, das immer für die Zollabfertigung von Waren erforderlich ist und die durch einen Zollbroker eingereicht werden muss, sind andere Dokumente erforderlich, wie die Handelsrechnung, eine detaillierte Packliste, die entsprechende Frachtliste, der Nachweis der Zahlung der Gebühren durch den Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf. Bei Land/Meer Sendungen sollten die Dokumente von einem mexikanischen Konsul im Land aus dem der Versand erfolgt, abgestempelt werden.
Unternehmen sind verpflichtet zu haben/machen:
Rechtsgrundlage: Artikel 35, 36 und 59 des Zollgesetzes (Ley Aduanera www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/12.pdf ) und Regel 1.2.5. der Außenhandel allgemeine Regeln (Reglas de Carácter General en Materia de Comercio Exterior www.sat.gob.mx/informacion_fiscal/normatividad/Paginas/reglascomercio_exterior_2013.aspx ).
1) Eine Bestandsaufnahme in der Buchführung, in der einheimische Waren von fremden unterschieden wird.
2) Informationen, Unterlagen und Nachweise zum Überprüfen des Ursprungs und der Herkunft der Ware, für Zwecke der Zollpräferenzen, Land-Kennzeichnung des Herkunftslandes, Anwendung der Ausgleichszölle, Quoten und andere Maßnahmen, die gemäß dem Gesetz über den Außenhandel und internationale Verträge notwendig sind.
3) Dokumente mit Anhaltspunkten, die zur Ermittlung des Zollwerts der Waren dienen. Der Importeur benötigt Informationen und Unterlagen um nachzuweisen, dass der deklarierte Wert den mexikanischen Gesetzen entspricht.
4)Zahlung von Steuern für den Außenhandel.
5)Kostendeckende Gebühren sowie die Erfüllung der übrigen Verpflichtungen der nichttarifären Bestimmungen und Einschränkungen.
Es ist erforderlich, dass der Importeur seine Produkte mit den einschlägigen Informationen über das Produkt, Name und Herkunftsland der Hersteller und Informationen über den Importeur, der Einreise, etc. auf spanisch!
Sondergenehmigungen
Darüber hinaus sollten alle importierten Waren Mindeststandards der Hygiene und Sicherheit erfüllen. Schließlich müssen eine Vielzahl von Produkten den mexikanischen Standards Qualität, bezeichnet als mexikanische offizielle Normen (NOM) entsprechen. Bestimmte Importe und Exporte unterliegen Vorschriften durch das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen (SEMARNAT www.semarnat.com.mx ).
Extra Fakten & Kommentare
1.- Die Gründung neuer bzw. Erweiterung bestehender Produktionsstandorte führender Automobilhersteller eröffnen neue Investitionsmöglichkeiten in Mexiko. Darüber hinaus wird ein starkes Wachstum im Energie- und Umweltsektor sowie im Maschinen- und Anlagenbau erwartet. Zudem hat der Staat seine Ausgaben und Investitionen beschleunigt und Ausschreibungen für Infrastrukturvorhaben für das Jahr 2014 vorgezogen. Die positive Entwicklung der letzten Jahre lässt viele deutsche Unternehmen überwiegend positiv in die Zukunft blicken.
2.- Das Land bekennt sich mit insgesamt 11 Freihandelsabkommen mit 45 Ländern klar zum zollfreien Außenhandel. Mit den USA und der EU ist Mexiko über das NAFTA bzw. MEUFTA-Abkommen verbunden. Die unmittelbare Anbindung an Zentral- und Südamerika sowie die Handelsausrichtung zum Asien-Pazifik-Raum durch die Mitgliedschaft in der Trans-Pacific-Partnership (TPP) und der Pazifikallianz ermöglicht es Mexiko, als Drehscheibe in der Region zu agieren und seine Position als wichtiger Wirtschaftsstandort zu bestätigen.
3.- Ferner ist die Bevölkerungszahl zur Jahresmitte 2013 von 117,1 Mio. auf 118,4 Mio. im Jahresvergleich stark angestiegen. Das nationale Bevölkerungsamt erwartet bis 2020 ein Gesamtbevölkerungswachstum von ca. 7,3 %. Diese demografische Entwicklung führt zu einem hoch attraktiven Binnenmarkt, da viele kaufkräftige Kunden zur Mittelschicht gehören. Experten schätzen, dass Mexiko bis zum Jahr 2050 die siebtgrößte Volkswirtschaft der Welt sein wird.
4.- Vorsicht ist insbesondere bei der Begründung steuerlicher Betriebsstätten geboten, wenn Gesellschaften weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in Mexiko haben, aber im Land Einkünfte erzielen. Weitere Fallstricke lauern im fehlenden Verständnis der nationalen Rechts- und Steuervorschriften. Zudem wird häufig versucht, eigene Vertragsstandards eins zu eins auf die lokalen Verträge zu übertragen.
5.- Eine der größten Herausforderungen ist der Umgang mit der mexikanischen Bürokratie. Die in der Regel ineffizienten Verwaltungsverfahren der Regierungsbehörden, wie Zoll- und Finanzämter, sind zeitaufwendiger und somit für den Antragsteller oftmals auch frustrierender als in Deutschland „Wer sich aufregt, verliert!”
Alexander SANZ