Seit dem 1. Januar 2014 fordern die spanischen Steuerbehörden, dass sämtliche Selbstveranlagungen und MwSt.-Erklärungen online erfolgen müssen. Dies wirft bei vielen (vor allem auch ausländischen) Unternehmen Fragen bezüglich der Vorgehensweise auf:
Seit dem 1. Januar 2014 fordern die spanischen Steuerbehörden, dass sämtliche Selbstveranlagungen und MwSt.-Erklärungen online erfolgen müssen. Dies wirft bei vielen (vor allem auch ausländischen) Unternehmen Fragen bezüglich der Vorgehensweise auf: