Am 19. März 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2019/452 erlassen, um einen Rahmen für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union zu schaffen. Die neue Verordnung tritt am 8. April 2019 in Kraft und gilt ab dem 11. Oktober 2020.
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Der erste Minikongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung in 2019 findet am 9. März in Palma de Mallorca statt. Weitere Infos unter: http://www.dsjv-ahaj.org/de/minikongress-palma-mallorca-9-marz-2019-2/
Am 15. Dezember 2018 trat die sehr kommentierte Maßnahme in Kraft, die der Stadtrat von Barcelona gefördert hat, um den Wohnungsbestand an öffentlichem Schutz in der Stadt zu erhöhen. Die neue Gesetzgebung verpflichtet die Bauträger, mindestens der 30% des Daches für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, das sich aus den Baumaßnahmen für neu gebaute Mehrfamilienhäuser oder […]
FABREGAT PERULLES SALES ABOGADOS berät AEW beim Erwerb eines 10.500 m2 großen Bürogebäudes in Barcelona. Der Betrieb befindet sich in Vila Olímpica, Barcelona, in der Nähe des Yachthafens und wurde von Grupo Lar übernommen. Klicken Sie hier für weitere Informationen: http://www.deal-magazin.com/news/79557/AEW-kauft-Buerogebaeude-fuer-deutsches-Individualmandat-in-Barcelona
Am kommenden 10 November findet bereits der Minikongress in Berlin der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung zum Thema «Wohnungs- und Gewerbemietrecht in Deutschland und Spanien» statt. Das Programm sowie Anmeldeunterlagen können über http://www.dsjv-ahaj.org/de/minikongress-berlin-10-11-2018-2/ abgerufen werden!
Die Akteure, die am Wohnungsbau beteiligt sind, sind vielseitig, so z.B. der verkaufende Bauträger, Architekten und Bauleiter.
Am 11. Mai 2018 fand die Präsentation des Internationalen E-Books: “Termination of Franchising and Distribution Agreements in EU,“ ed, Giuffrè Editore statt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 19. April 2018 eine vom deutschen Bundesgerichtshof vorgelegte, präjudizielle Frage über die Auslegung des Artikel 14 der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur der Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaten über die Marken und des Artikel 34 Abs. 2 der […]
Um die Erfüllung von Vertragsvereinbarungen abzusichern, können die Parteien auf Strafklauseln zurückgreifen. Als Teil der Privatautonomie, die den Parteien zuerkannt wird und in Übereinstimmung mit dem Código Civil, können die Vertragspartner, wenn auch in Grenzen, die Verträge, Klauseln und Bedingungen festlegen, die sie für angebracht halten.
Es ist schon lange keine Seltenheit mehr, dass deutsche Unternehmen im spanischen Immobilienverkehr tätig sind; dies oft mittels Filialen. Diese Unternehmen vereinbaren Verträge, die sich nach dem Recht des Staates der Muttergesellschaft richten und auf dieses Recht verweisen bzw. die Anwendung spanischen Rechts gänzlich ausschließen.