Am 19. März 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2019/452 erlassen, um einen Rahmen für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union zu schaffen. Die neue Verordnung tritt am 8. April 2019 in Kraft und gilt ab dem 11. Oktober 2020.