Um die Erfüllung von Vertragsvereinbarungen abzusichern, können die Parteien auf Strafklauseln zurückgreifen. Als Teil der Privatautonomie, die den Parteien zuerkannt wird und in Übereinstimmung mit dem Código Civil, können die Vertragspartner, wenn auch in Grenzen, die Verträge, Klauseln und Bedingungen festlegen, die sie für angebracht halten.
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Es ist schon lange keine Seltenheit mehr, dass deutsche Unternehmen im spanischen Immobilienverkehr tätig sind; dies oft mittels Filialen. Diese Unternehmen vereinbaren Verträge, die sich nach dem Recht des Staates der Muttergesellschaft richten und auf dieses Recht verweisen bzw. die Anwendung spanischen Rechts gänzlich ausschließen.