Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 260/2012 werden ab dem 1. Feburar 2014 zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungsvorgängen die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Ländern der Europäischen Union auslaufen und durch das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area) ersetzt.
Zwar können Zahlungsdienstleister bis zum 1. August 2014 ausnahmsweise und in Absprache mit ihren Kunden weiterhin die nationalen Altformate annehmen. Dies stellt jedoch lediglich eine Verlängerung der Umstellungsfrist dar und macht die Umstellung als solche keineswegs entbehrlich. SEPA ersetzt die nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen durch die IBAN (International Bank Account Number). Zusätzlich ist bei grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen die Angabe des BIC (Business Identifier Code) bis Februar 2016 erforderlich.
Besonders zu beachten sind die notwendigen Einverständniserklärungen für den Einzug von SEPA-Lastschriften (sog. SEPA-Mandate), sowohl für die SEPA-Basis-Lastschrift als auch für die SEPA-Firmenlastschrift (B2B). Diese Mandate umfassen einerseits die Zustimmung des Zahlenden zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger und andererseits den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung und Kontobelastung der Zahlung. Deutsche Musterformulare für die SEPA-Basis-Lastschrift und für die SEPA-Firmenlastschrift wurden von der Deutschen Kreditwirtschaft bereitgestellt. Für Spanien wurden diese Formulare sowie ausführliche Informationen von der Spanischen Sparkassenvereinigung zusammengestellt.