Die Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke, auch oft „plusvalía“ genannt, fällt mit der Übertragung eines städtischen Grundstückes an. Diese gemeindliche Steuer wird, wie der Name bereits sagt, auf den Wertzuwachs bei Grundstücken in dem Zeitraum zwischen Erwerb und Übertragung erhoben. In der Praxis jedoch wird sie immer erhoben, auch wenn sich ein Wertverlust ergeben hat, da […]