Am 22.11.2012 trat in Spanien das Gesetz 10/2012 vom 20. November in Kraft, das die so genannte „Gerichtsgebühr“ anordnet. Im Verwaltungsprozess bedeutet dies die Auferlegung einer festen Gebühr sowie einer weiteren, variablen (0,50% des Streitwertes) auf jede Person oder jedes Unternehmen, wenn in der ersten Instanz Klage eingereicht bzw. Berufung oder Revision eingelegt wird. Ein […]