Die Spanische Staatsbank hat in dem Rundschreiben 4/2012 vom 25. April die Ausmaße der Verpflichtung für Bürger mit Wohnsitz in Spanien, Auskunft über Transaktionen sowie Aktiva und Passiva des Vermögens im Ausland, bekanntgegeben. Diese Auskunftspflicht bezieht sich sowohl auf natürliche, als auch auf juristische Personen (öffentliche, wie private), welche in Spanien wohnhaft beziehungsweise ansässig sind […]