Am 10. und 11. Januar 2015 traten zwei EU-Verordnungen inkraft, die die Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten erheblich erleichtern sollen.
Am 10. und 11. Januar 2015 traten zwei EU-Verordnungen inkraft, die die Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedsstaaten erheblich erleichtern sollen.