Oberster Gerichtshof legt Rechtsprechungskriterien zur Maklerprovision fest

In seinem Urteil vom 21. Mai 2014 legt der Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof)  Rechtsprechungsgrundsätze bezüglich eines stark umstrittenen Aspekts der Maklervergütung bei Immobiliengeschäften fest. Zum einen erkennen diese Grundsätze das Recht auf Vergütung an, selbst wenn der Verkauf ohne den Makler zu Ende geführt wird, sofern seine vorherige Tätigkeit für den Verkauf entscheidend  oder bestimmend war.

Das Gericht lässt dabei die Besichtigung der Immobilie mit den zukünftigen Käufern und die Übersendung ihrer Daten an den Verkäufer  genügen. Zum anderen spricht sich das Gericht zur genauen Vergütungshöhe aus. Es legt fest, dass der Verkauf zu einem geringeren Preis, als in dem Maklervertrag vereinbart, einer Forderung der vollständigen Provision nicht entgegensteht. Deswegen ist in diesem Fall die Maklervergütung nicht herabzusetzen, vorbehaltlich einer anders lautenden Klausel in dem Maklervertrag. Um seine Lehre zu untermauern, unterstreicht der Gerichtshof die Wichtigkeit des Parteiwillens und die Selbständigkeit des Maklervertrages gegenüber dem Kaufvertrag.

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