Ab dem 01. Juni muss derjenige, der ein Gebäude oder einen Teil davon bauen, verkaufen oder vermieten möchte, nach der Verkündung des Real Decreto 235/2013 vom 05. April, dem Käufer oder neuem Mieter ein Energiezertifikat ausstellen. Erfasst sind dabei jegliche Gebäudeeinheiten (sei es Wohnung oder Geschäftsraum), die einer selbständigen oder nur gemeinschaftlichen Nutzung zugänglich sind. Dieses Zertifikat, das bisher nur für neu errichtete Gebäude erforderlich war, bezieht sich nun auch auf bereits vorhandene Gebäude oder Gebäudeeinheiten. Un das nicht nur bezüglich privaten Einrichtungen, sondern auch bei (Teil-)Nutzung durch eine staatliche Behörde, wenngleich das Real Decreto für letztere verschiedene Übergangsfristen zur Durchführung vorsieht, je nach Flächenumfang. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz stellt also eine Art Dokument ähnlich der Bewohnbarkeitsbescheinigung dar. Muss also immer bei Verkauf oder Vermietung an das Energiezertifikat gedacht werden? Das Real Decreto führt einige Ausnahmen auf, beispielsweise Geschäftsräume oder Gebäude für industrielle Zwecke, Gebäude oder Abschnitte von Wohnraum mit weniger als vier Monaten Nutzungsdauer pro Jahr oder auch Gebäude, die – wörtlich – zum Zwecke „umfangreicher“ Reformen oder Abriss gekauft bzw. vermietet werden. Ebenfalls kann die Regelung des Real Decreto hinsichtlich des Zertifikats für Einfamilienhäuser von Interesse sein, v.a. bei mehreren ähnlichen Bauvorhaben.