Am 1. Januar 2018 ist das Gesetz Ley 3/2017 vom 15. Februar zum VI. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von Katalonien („Código Civil de Catalunya“, im Folgenden kurz CCCat.) in Kraft getreten. Dieses regelt unter anderem den allgemeinen Kaufvertrag, sowie die Besonderheiten im Rahmen des Immobilienkaufes.