So ist es. Auch wenn der Titel dieses Artikels wie eine Utopie erscheinen mag, ist die öffentliche Verwaltung seit dem 1. Januar 2013 dazu verpflichtet, die an ihre Bauunternehmer oder Lieferanten zu zahlenden Rechnungen in einem Zeitraum von 30 Tagen zu begleichen. Am 1. Januar 2013 endete die Übergangsregelung des Gesetzes 15/2010, vom 5. Juli, […]