Der spanische Oberste Gerichtshof hat bereits in diversen Entscheidungen die Nichtigkeit der Ernennung des Präsidenten der Eigentümergemeinschaft erklärt, wenn der Ernannte nicht Eigentümer in der Gemeinschaft war. Das spanische Wohnungseigentumsgesetz („Ley de Propiedad Horizontal“) fordert, dass der Präsident unter den Eigentümern gewählt wird. Diese Norm wird als zwingend angesehen, weshalb jeder dagegen verstoßende Akt gemäß […]