Neue EU-Richtlinie zur Regelung von Schusswaffen

Im kommenden Jahr werden höchstwahrscheinlich einige Regelungen des Waffenrechts in EU-Ländern Änderungen unterworfen sein. Eine am 14.03.2017 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG, die schon im Jahr 2015 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden war, wird wohl noch in diesem Sommer die Zustimmung des EU-Ministerrates erhalten und nach Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb von 15 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die intensiv debattierte Richtlinie soll dabei einen Kompromiss zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Interesse der Besitzer legaler Waffen darstellen. Dabei ist von strengeren Regelungen unter anderem betroffen: Der Umgang mit unbrauchbar gemachten Waffen; halb-automatische Waffen mit großen Magazinen; das Sammeln von Waffen; sowie der Internethandel und die Nachverfolgung auch von Waffenteilen. Dabei bleiben nationalen Gesetzgebern jedoch Spielräume für Ausnahmen, wodurch die konkrete Lage sich in jedem Land erst noch abzeichnen wird. Je strenger die bestehenden Waffengesetze in einem Land sind, desto weniger wird sich die neue Richtlinie auswirken.

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