Am 12. Juni 2013 wurde im Bundesanzeiger das Gesetz 5/2013, vom 11. Juni verkündet. Dieses Gesetz, das zum Teil eine europäische Richtlinie umsetzt, ändert zwei Umweltgesetze ab: zum einen das Gesetz zu Verseuchten Abfällen und Böden und zum anderen das Gesetz zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung. Hier soll es um letzteres gehen und ganz konkret um die integrierte umweltrechtliche Genehmigung. Das benannte Gesetz hat die Befristung abgeschafft, der die Genehmigung zuvor unterlag. Nunmehr muss die Genehmigung nicht mehr aller acht Jahre erneuert werden, denn sie ist von unbefristeter Gültigkeit, ausgenommen der Einleitung eines Überprüfungsverfahrens von Amts wegen durch die Verwaltungsbehörde. Dies trifft für alle schon bestehenden umweltrechtlichen Genehmigungen zu, die bereits die ausdrücklichen Festlegungen enthalten, wie sie die neue Übergangsbestimmung des Gesetzes zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung vorsieht. Sofern die momentan gültigen Genehmigungen diese Angaben enthalten, gelten sie als sofort an die europäische Richtlinie zu Industrieemissionen angepasst. Andernfalls müssen die integrierten umweltrechtlichen Genehmigungen, die schon bestehen, vor dem 07. Januar 2014 angepasst werden.