Date: 5 March, 2018

Categories: Civil Law Deutsch Jurisprudence

Nachträgliche Unwirksamkeit der Satzungsnormen

Am 21. Dezember 2017 hat die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofes ein Urteil erlassen, in dem sie verkündete, dass Satzungsnormen, die gegen eine zwingende Rechtsnorm widersprechen, nachträglich unwirksam sind.

Die Revision entschied über das Urteil STS 4591/2017, welches sich um Satzungsklauseln einer sociedad limitada drehte, die gegen zwingende Rechtsnormen, konkret gegen das Texto Refundido de la Ley de Sociedades de Capital, dessen Inkraftreten erst nach der Gründung besagter Firma war, widersprachen. Die aufgeworfene Frage bestand darin, ob man die Satzungsnorm vorrangig betrachte gegenüber des nachträglich erlassenen Texto Refundido de la Ley de Sociedades de Capital, obwohl dieses einen Anpassungszeitraum der Gesellschaftssatzung nicht vorgesehen hat.

Dem Obersten Gerichtshof zur Folge müssen die vorgesehenen Satzungen den zwingenden Rechtsvorschriften untergeordnet sein, weshalb die Letzteren im Falle der Konkurrenz der jeweilgen Vorschriften kraft des Prinzips der rechtmäβigen Anpassung vorherrschen. Weiterhin fügte der Oberste Gerichtshof hinzu, dass das Fehlen der Frist für die Anpassung dieser Satzungen an die neuen Rechtsnormen dazu führe, dass diese sofort modifiziert werden müssten, damit sie nicht nachträglich rechtswidrig würden.

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