Die Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke, auch oft „plusvalía“ genannt, fällt mit der Übertragung eines städtischen Grundstückes an. Diese gemeindliche Steuer wird, wie der Name bereits sagt, auf den Wertzuwachs bei Grundstücken in dem Zeitraum zwischen Erwerb und Übertragung erhoben. In der Praxis jedoch wird sie immer erhoben, auch wenn sich ein Wertverlust ergeben hat, da die Berechnung des Wertzuwachses auf objektiver Grundlage erfolgt: dem Katasterwert. Am 17. Februar 2017 hat das spanische Verfassungsgericht (VerfG) mehrere Artikel der “Norma Foral“ 16/1989, vom 5. Juli über die Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke des Historischen Gebiets Gipuzkoa insoweit für verfassungswidrig erklärt, als dass sie auch Sachverhalte, in welchen ein Zuwachs nicht besteht, besteuern. In dem vom VerfG untersuchten Fall, 
Das Verfassungsgericht erklärt die “Plusvalía” in bestimmten Fällen für verfassungswidrig.
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