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Auskunft über Transaktionen mit Auslandsbezug

Die Spanische Staatsbank hat in dem Rundschreiben 4/2012 vom 25. April die Ausmaße der Verpflichtung für Bürger mit Wohnsitz in Spanien, Auskunft über Transaktionen sowie Aktiva und Passiva des Vermögens im  Ausland, bekanntgegeben. 

Diese Auskunftspflicht bezieht sich sowohl auf natürliche, als auch auf juristische Personen (öffentliche, wie private), welche in Spanien wohnhaft beziehungsweise ansässig sind und Auslandsverbindlichkeiten (Aktiva oder Passiva) haben oder welche Transaktionen ins Ausland vornehmen, wie zum Beispiel Betriebs- oder Geschäftstätigkeiten, die  Einnahmen oder Ausgaben im Ausland und/oder Auslandstransaktionen beinhalten oder aus deren Ausführung sich ebensolche ableiten sowie Kontenbewegungen oder Finanzpositionen von Schuldner- wie von Gläubigerseite. 

Die von dieser Vorschrift betroffenen in Spanien ansässigen Personen müssen der Spanischen Staatsbank zwei Arten von Bewegungen melden: 

Die Zeitabstände zwischen den Auskünften variieren je nach Wichtigkeit der Geschäfte wie folgt: 

Wenn weder der Betrag des Vermögens, noch der der Transaktionen 50 Millionen Euro übersteigt, kann die jährliche Auskunft in der Form erfolgen, dass sie nur das Anfangs- und Endvermögen der Aktiva und Passiva im Ausland, die Gesamtsumme der Einnahmen und die Gesamtsumme Ausgaben in dem angegebenen Zeitraum enthält. 

Diejenigen Ansässigen in Spanien, deren Kapitalbewegungen 1 Million Euro nicht übersteigt, sind von der Auskunftspflicht befreit, es sei denn die spanische Staatsbank fordert die Erklärung. In diesem Fall muss die Auskunft innerhalb von 2 Monaten ab ihrer Anforderung abgegeben werden. 

Die Auskunft muss an die Statistikabteilung der Spanischen Staatsbank auf teematischem Weg innerhalb von 20 Tagen nach dem Ende des erklärten Zeitraums übermittelt werden.

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Auskunft über Transaktionen mit Auslandsbezug was last modified: January 21st, 2015 by Victor
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