Date: 5 February, 2014

Categories: Administrative Law Deutsch Real Estate

Wichtige Tipps zur Beantragung der N.I.E.

Die sogenannte Número de Identidad de Extranjero (N.I.E., für natürliche Personen) ist in Spanien hinsichtlich vieler geschäftlicher und verwaltungsrechtlicher Vorgänge unerlässlich. Sie wird beispielsweise bei der Annahme von Erbschaften und der Begleichung von Steuern im Rahmen eines Grundstückkaufvertrages verlangt.

Um den reibungslosen Ablauf des Beantragungsverfahrens zu gewährleisten, sollten bestimmte Dinge beachtet werden:

a) Obligatorische Terminvereinbarung (cita previa)

Wird die N.I.E. für einen Staatsangehörigen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes beantragt, ist die vorherige Vereinbarung eines Termins (cita previa) obligatorisch. Auf der Homepage der Abteilung für öffentliche Verwaltung werden meist drei zur Auswahl gestellt.
Sofern einmal keine Termine zur Vefügung stehen sollten, kann es erneut ein paar Tage später oder jeweils montags versucht werden.

Geht man als EU-Bürger ohne die cita previa zur zuständigen Stelle, läuft man Gefahr, entweder den Antrag zur N.I.E. nicht stellen zu können oder bestenfalls viele Stunden zu warten.

Mit Stand vom Februar 2014 ist dagegen u.a. in Barcelona für Bürger aus Drittstaaten keine cita previa notwendig.

b) Zuständige Stelle in Barcelona

Hinsichtlich EU-Bürgern ist in Barcelona zur Zeit die Dienststelle in der Dirección General de la Policía in der Rambla Guipúzcoa, 74 zuständig. Dies kann sich jedoch stets ändern.

Nicht-EU-Bürger müssen ihren Antrag (ohne cita previa) in der Dienststelle des Passeig de Sant Joan, 189 einreichen.

c) Notwendige Dokumente

Reicht die betreffende Person selbst den Antrag ein, ist bei EU-Bürgern lediglich das Original und eine Kopie des Ausweises/Reisepasses erforderlich sowie das ausgefüllte Formular EX-15.

Antragsteller einer anderen Staatsangehörigkeit müssen das Original und die Kopie des vollständigen Reisepasses vorlegen sowie ein Dokument zum Nachweis des Motivs für die Antragstellung (beispielsweise ein Kaufvertrag).

d) Gebühren

Mit Stand vom Februar 2014 ist eine Gebühr von 9,36 € nach Einreichung des Antrags zu begleichen. Viele Banken in Barcelona erlauben die Einzahlung in bar nur bis 10:00 Uhr oder 10:30 Uhr. Danach ist auf Geldautomaten mit entsprechnder Kreditkarte zurückzugreifen.

Share This:

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *