Date: 27 March, 2014

Categories: Deutsch Tax Law

Onlineeinreichung von MwSt.-Erklärungen in Spanien

Seit dem 1. Januar 2014 fordern die spanischen Steuerbehörden, dass sämtliche Selbstveranlagungen und MwSt.-Erklärungen online erfolgen müssen. Dies wirft bei vielen (vor allem auch ausländischen) Unternehmen Fragen bezüglich der Vorgehensweise auf:

Das Verfahren kann nur unter Verwendung einer sog. elektronischen Signatur (“firma digital”) erfolgen kann, welche bisher im Unternehmensalltag in Spanien nur eine sehr untergeordnete Rolle einnahm und daher für viele noch gewissermaßen unbekanntes Terrain darstellt. Da der Antrag für ein erforderliches eigenes digitales Zertifikat für den Steuerzahler zudem mitunter umständlich und problematisch sein kann, besteht alternativ die Möglichkeit, Selbstveranlagungen und MwSt.-Erklärungen über einen Rechtsanwalt einzureichen. Dieser kann seit der Gründung der Autoridad de Certificación de Abogacía (ACA)  mithilfe eines besonderen Ausweises mit elektronischer Signatur und dem erforderlichen Zertifikat einfach und schnell über die Website der Steuerbehörde (www.aeat.es) die erforderlichen Erklärungen für seine Mandanten abgeben.

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