Date: 4 November, 2014

Categories: Deutsch Real Estate

Immobilienverkauf “frei von Belastungen”; Aufhebung des Vertrages

Die privatvertragliche Verpflichtung des Verkäufers, die Immobilie frei von finanzieller oder steuerlicher Belastung zu übertragen, ist im Rahmen der Ausstellung der öffentlichen Urkunde einer der wichtigsten Aspekte in einem Kauf. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.02.2014 über einen Fall entschieden, in dem der Käufer mittels privatrechtlichen Vertrages vereinbart hatte, die Immobilie frei von finanzieller Belastung zu erwerben.

Im Notariat erklärte er dann, dass die Belastungen noch nicht im Grundbuch gelöscht wurden, und verweigerte deshalb die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags wegen Nichterfüllung der anderen Partei. Der Verkäufer seinerseits erklärte, den privatrechtlichen Vertrag wegen fehlender Zahlung des vereinbarten Preises aufzulösen. Vorherige Rechtssprechung bestätigend stellt das zitierte Urteil erstens fest, dass die Vertragsauflösung eine notarielle oder gerichtliche Aufforderung voraussetzt. Zweitens sieht der Oberste Gerichtshof in der fehlenden Löschung der Hypothek im Grundbuch – unabhängig von der vorherigen Begleichung der Hypothek – eine erhebliche Vertragsverletzung seitens des Verkäufers, die ihm letztlich die Vertragsauflösung verbietet. Der Käufer wiederum ist nicht zur Zahlung verpflichtet, bis die Belastungen im Grundbuch gelöscht werden.

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