Date: 13 August, 2014

Categories: Deutsch General Labor Law

Gründung legal entity in Mexiko -wichtige rechtliche Aspekte-

Teil 3: Arbeitsrechtliche Informationen

 GRUNDLAGE

Die gesetzliche Grundlage für das Arbeits- und Sozialrecht bildet das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal de Trabajo www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/125.pdf ) sowie das Sozialgesetz (Ley del Seguro Social www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/pdf/92.pdf ). Das Bundesarbeitsgesetz ist aufgeteilt in Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie das jeweils anzuwendende Prozessrecht.

KÜNDIGUNG

Die Ursachen, die die berechtigte Entlassung des Arbeitnehmers, d.h. ohne die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz, begründen sind in Artikel 47 des Gesetzes Bundesarbeitsgesetz angegeben, der 14 Fälle und somit 14 mögliche Entlassungsgründe enthält. Für eine verhaltensbedingte Kündigung muss einer der gesetzlich abschließend aufgelisteten Tatbestände erfüllt sein, die der Arbeitgeber im Streitfall zu beweisen hat.

Eine Abmahnung als notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sobald einer der gesetzlichen Kündigungstatbestände erfüllt ist, wird der Arbeitnehmer schriftlich über die Kündigung informiert, die mit Zugang gültig ist. Im Falle einer Kündigung, die aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit erklärt wird, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Monatsgehalt oder auf Weiterbeschäftigung auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz.

 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern.

Das Arbeitsverhältnis kann daneben durch eine unberechtigte Kündigung beendet werden. Der Arbeitnehmer hat dann wahlweise einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Entschädigungs- zahlung. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann in besonderen Fällen ausgeschlossen werden. Die Höhe der Abfindung wird auf Grundlage des gesamten Gehalts berechnet und beträgt drei Monatsgehälter sowie das zu zahlende Gehalt zwischen Kündigungserklärung und Auszahlung. Zusätzlich ist bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag mit Dauer von unter einem Jahr das Gehalt entsprechend der geleisteten Arbeitszeit zu zahlen. Bei einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag mit einer Dauer von über einem Jahr beträgt dies sechs Monatsgehälter für das erste Jahr und für jedes weitere Jahr das Gehalt von 20 Arbeitstagen. Bei einem zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag muss das Gehalt von 20 Arbeitstagen für jedes Beschäftigungsjahr dazu gerechnet werden.

Unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung) oder um eine unberechtigte Kündigung handelt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebszugehörigkeitsprämie in Höhe von 12 Tagesgehältern für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Gewerkschaften können bei Kündigungen eine gewichtige Rolle spielen.

Wichtiger Punkt:

Arbeitnehmergewinnbeteiligung (Participación de los Trabajadores en la Utilidades, PTU)

Arbeitnehmer haben nach zwingendem mexikanischem Recht einen Anspruch auf eine Arbeitnehmergewinnbeteiligung von 10 % des steuerpflichtigen Gewinns des Unternehmens für jedes Geschäftsjahr.

Die Auszahlung muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der jährlichen Steuererklärung, spätestens am 20. Mai des Jahres, vorgenommen werden.

Ausgenommen von der Arbeitnehmergewinnbeteiligung sind lediglich Unternehmen:

a)      innerhalb des ersten Jahres nach Geschäftsbeginn;

b)      die Produkte neu entwickeln, innerhalb der ersten zwei Jahren nach Geschäftsbeginn;

c)       deren zu versteuerndes Einkommen unter 300.000 Mexikanischen Peso pro Jahr liegt.

Die PTU berechnet sich zu einem Teil aus dem Verhältnis der von jedem Arbeitnehmer im Geschäftsjahr geleisteten Arbeitstage und zum anderen Teil aus dem Verhältnis des im Geschäftsjahr bezogenen Gehalts.

Keinen Anspruch auf Arbeitnehmergewinnbeteiligung haben allein Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Hausangestellte und Gelegenheitsarbeiter.

Verteidigung im Falle einer Klage

Selbst wenn der Arbeitgeber korrekt gehandelt hat (Kündigung), ist es leider üblich, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagt, und die Zahlung von Schadensersatz fordert. In diesem Fall muss der Unternehmer reagieren und sich verteidigen. Anwaltliche Unterstützung ist hier unbedingt anzuraten.

Arbeitsgerichtsverfahren

Mexiko kennt eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit. Ein aus je einem Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und des Staates bestehendes Schiedsgericht (Junta de Conciliación y Arbitraje) entscheidet abschließend über arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Praxis:

In der Praxis wird einem unbefriedigenden Mitarbeiter ein „Bonus“ im Gegenzug für einen freiwilligen Rücktritt bezahlt. Normalerweise wird diese Vorgehensweise auch akzeptiert.

 

Alexander SANZ

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